Rassekleintierzuchtverein E 28
Wels und Umgebung
Börsenordnung
Erklärung Online Anmeldung
Herkömmliche Anmeldung
Börsenordnung
  • Einlass ist um 5.00 Uhr, Ende um circa 13.00

  • Die gekennzeichneten Wege und Einfahrten für Einsatzfahrzeuge dürfen nicht verparkt oder verstellt werden.

  • Jeder der Tiere zum Verkauf anbietet, ist laut Tierschutz-Veranstaltungsverordnung verpflichtet ein Registrierungsformular ausgefüllt bei der Tiereinlieferung abzugeben. Dieses Formular liegt beim Markt-Eingang auf oder ist unter alexgroder@yahoo.de anzufordern. Weiters besteht die Möglichkeit dies Online, auf der Homepage www.rktzve28-wels, zu erledigen.

  • Käfige können nicht vorreserviert werden und es ist ein Lochgeld pro Käfig zu entrichten.

  • Der Marktbeschicker ist selbst verantwortlich seinen Tieren Futter und Wasser zur Verfügung zu stellen. Nur sichtlich gesunde Tiere dürfen auf das Marktgelände.

  • Zum Markt dürfen, Stand 18.12.2023 Tauben, Geflügel, Ziergeflügel, Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel gebracht werden. Wasser-Ziergeflügel sind behördlich NICHT zugelassen. Eine Änderung kann bis zum Markttag entschieden werden

  • Ratten, Mäuse, Hunde, Katzen und Reptilien dürfen nicht auf das Marktgelände.

  • Die Online Anmeldung gilt nicht als Käfigreservierung

  • Mit der Anmeldung bestätigt der Marktbeschicker oder Züchter, nach § 2. (4) der Tierschutz - Veranstaltungsverordnung BGBL. II Nr. 493/2004 dass seine Tiere aus Beständen stammen, die nicht wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gesperrt sind Bestätigung nach § 17.(3) der Tierschutz - Veranstaltungsverordnung BGBL. II Nr. 493/2004 dass seine Tiere den Gesetzen entsprechend gemeldet sind.

  • Die Information über die, am Markttag geltenden Maßnahmen muss sich der jeweilige Marktbeschicker selbstständig einholen.

  • Der Tierbesitzer erklärt, dass die in der Online Anmeldung beschriebenen Tiere klinisch gesund sind und dass der Herkunftsbestand keinerlei Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweist. Der Betrieb ist seit 3 Monaten keinen veterinärpolizeilichen Maßnahmen unterworfen.

  • Für artgerechte Unterbringung kälteempfindlicher Tiere hat der Marktbeschicker Sorge zu tragen.

  • Wer den Anordnungen der Ordner nicht Folge leistet, wird unverzüglich und ohne Rückerstattung der Kosten aus der Halle verwiesen. 

  • Die Käfige dürfen nicht überfüllt werden.

  • In den Hallen herrscht striktes Rauchverbot.

  • In den Hallen herrscht absolutes Fotografierverbot.

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder sonstige Schäden!

  • Wassergeflügel ist der Zugang zum Markt behördlich untersagt!

  • Für allfällige weitere Fragen gilt die  Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (auch einsehbar auf der RIS-Homepage, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003825).


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